Seit Sonntag kostet jede Bestellung aus einem Nicht-EU-Shop zwei Euro mehr – und zwar nicht pro Paket, sondern pro Warenart darin. Die EU-Bearbeitungsgebühr gilt seit dem 1. November 2026. Zusammen mit dem Pauschalzoll, der seit Juli fällig ist, sind das 5,00 € je Warenart. Bei kleinen Bestellungen ist das mehr, als die Ware kostet.
Was sich am 1. November geändert hat
Die neue Abgabe heißt offiziell Union Handling Fee. Die Generalzolldirektion hat sie Ende Oktober angekündigt, seit dem 1. November wird sie erhoben. Sie beträgt zwei Euro und fällt für Sendungen an, die ein Online-Händler oder eine Plattform aus einem Nicht-EU-Land direkt an Verbraucher in der EU schickt.
Entscheidend ist, worauf sich die zwei Euro beziehen: nicht auf das Paket, sondern auf jede Warenposition darin. Maßgeblich ist die Zolltarifnummer, nicht die Stückzahl. Der Zoll nennt dazu ein eigenes Beispiel: Vier Baumwoll-T-Shirts in einer Sendung sind eine Warenart und kosten zwei Euro. Ein T-Shirt, eine Handyhülle und ein Buch sind drei Warenarten und kosten sechs Euro.
Anders als beim Pauschalzoll gibt es keine Wertgrenze. Die Gebühr gilt auch für Bestellungen über 150 €. Und sie entsteht mit der Annahme der Zollanmeldung, weshalb sie bei einer Rücksendung nicht erstattet wird.
Was das konkret kostet
Die Tabelle zeigt denselben Einkauf zu drei Zeitpunkten: vor der Zollreform, zwischen Juli und Oktober, und seit dem 1. November. Gerechnet ist jeweils mit Einfuhrumsatzsteuer, aber ohne Speditionsgebühr, weil die bei den großen Plattformen in der Regel entfällt.
| Bestellung | bis 30.06.2026 | ab 01.07.2026 | seit 01.11.2026 | Aufschlag gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Handyhülle, 7 €, 1 Warenart | 8,33 € | 11,90 € | 14,28 € | +5,95 € |
| Drei T-Shirts, 15 €, 1 Warenart | 17,85 € | 21,42 € | 23,80 € | +5,95 € |
| Mischbestellung aus drei Kategorien, 20 €, 3 Warenarten | 23,80 € | 34,51 € | 41,65 € | +17,85 € |
| Kleid, 80 €, 1 Warenart | 95,20 € | 98,77 € | 101,15 € | +5,95 € |
| Technikkauf, 100 €, 1 Warenart | 119,00 € | 122,57 € | 124,95 € | +5,95 € |
Eigene Berechnung auf Basis der Angaben von zoll.de, Stand 1. November 2026. 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf Warenwert, Zoll und Bearbeitungsgebühr.
Auffällig ist die dritte Zeile. Nicht der Warenwert treibt die Kosten, sondern die Zahl der Warenarten: Bei 20 € Warenwert aus drei Kategorien sind es 15,00 € Abgaben, also 75 % des Warenwerts. Dieselben 20 € in einer einzigen Kategorie kosten 5,00 € Abgaben.
Dieses Beispiel stammt von der Verbraucherzentrale und endet bei 21,78 € für eine Handyhülle, die 7,00 € gekostet hat.
Wie du die Gebühr bemerkst
Für dich als Käufer ändert sich am Ablauf nichts. Der Zoll stellt ausdrücklich klar, dass in der Regel die Transportdienstleister oder die Plattformen die Gebühr abwickeln und bezahlen. Ob sie dir weitergereicht wird, hängt vom Verkaufsmodell ab – bei den großen Marktplätzen ist davon auszugehen.
Du siehst sie also entweder als eigene Zeile im Warenkorb oder gar nicht, weil sie bereits im Artikelpreis steckt. Prüfe deshalb nicht den Artikelpreis, sondern die Endsumme vor dem Bezahlen.
Was du jetzt tun kannst
Wie die Zollreform insgesamt funktioniert, welche Shops betroffen sind und warum die EU sie eingeführt hat, steht ausführlich im Ratgeber Zollfreigrenze ab Juli 2026.
Häufige Fragen zur Bearbeitungsgebühr
Seit dem 1. November 2026. Die Generalzolldirektion hat sie Ende Oktober 2026 angekündigt. Sie beträgt 2,00 € je Warenart in einer Sendung. Ja. Anders als der Pauschalzoll von 3,00 €, der für Sendungen bis 150 € gilt, wird die Bearbeitungsgebühr unabhängig vom Wert der Sendung erhoben. Nein. Sie entsteht mit der Annahme der Zollanmeldung und wird nicht erstattet. Sie fällt auch dann an, wenn die Annahme später widerrufen wird. In der Regel nicht. Transportdienstleister oder die Plattform wickeln sie ab. Ob sie im Preis steckt oder als eigene Zeile erscheint, hängt vom Shop ab – prüfe die Endsumme im Warenkorb. Die Zolltarifnummer entscheidet, nicht die Stückzahl. Vier gleiche T-Shirts sind eine Warenart. Ein T-Shirt, eine Handyhülle und ein Buch sind drei. Auf Warenwert, Zoll und Bearbeitungsgebühr fallen 19 % Einfuhrumsatzsteuer an. Ohne IOSS-Abwicklung verlangt der Zusteller zusätzlich eine Servicepauschale, bei der Deutschen Post 7,50 €.Häufige Fragen
Seit wann gilt die EU-Bearbeitungsgebühr?
Gilt die Gebühr auch über 150 Euro?
Bekomme ich die Gebühr bei einer Rücksendung zurück?
Zahle ich die Gebühr an der Haustür?
Was zählt als eine Warenart?
Kommen noch weitere Kosten dazu?
Leserfrage: Hast du seit dem 1. November schon einen Aufschlag im Warenkorb gesehen – und bei welchem Shop? Schreib es in die Kommentare.

