Kündigungsfrist Jahresende 2026: Bis 30.11. kündigen

Bei Verträgen ab März 2022 muss die Kündigung zum 31.12.2026 bis 30.11.2026 eingehen. Alle Regeln für Fitnessstudio, Abo, Handy und Streaming.
Kalender mit Stift und Briefumschlag auf einem Schreibtisch
Recherchiert, geprüft und freigegeben von NilsStand: 22. Oktober 2026Änderungsprotokoll
Hand schreibt einen Brief am heimischen Schreibtisch
Symbolbild – KI-generiert

Zwischen Lebkuchen und Weihnachtsplanung rutscht die Kündigung fürs Fitnessstudio gern durch – und der Vertrag läuft weiter. Bei der Kündigungsfrist zum Jahresende gilt für Verträge ab 1. März 2022: Zugang beim Anbieter bis 30.11.2026. Für ältere Verträge war der 30.09.2026 die Grenze. Beim Handy steht die Frist in Vertrag, Rechnung oder Kundenkonto; hier siehst du, was für dich gilt.

Kündigungsfrist Jahresende: Bis wann muss die Kündigung da sein?

Die Antwort hängt davon ab, wann du den Vertrag abgeschlossen hast.

Neuverträge ab 1. März 2022: Zugang bis 30.11.2026

Für Fitnessstudio, Zeitschriften-Abo und viele Streamingdienste darf die Frist zum Ende der Erstlaufzeit höchstens 1 Monat betragen. Früher waren es 3 Monate.

Endet dein Vertrag am 31.12.2026, muss die Kündigung spätestens am 30.11.2026 beim Anbieter sein. Ab dem 22. Oktober 2026 sind das 39 Tage.

Vertrag geschlossen Frist zum Laufzeitende Zugang bis (Ende 31.12.2026) Status
ab 01.03.2022 höchstens 1 Monat 30.11.2026 noch möglich
vor 01.03.2022 (ohne Handy/Internet) bis zu 3 Monate 30.09.2026 verstrichen
Handy und Internet laut Vertrag laut Vertrag Unterlagen prüfen

Quelle: Verbraucherzentrale, Bundesnetzagentur, Abruf 22. Oktober 2026

Das Rechenbeispiel gilt nur, wenn deine Erstlaufzeit tatsächlich am 31.12.2026 endet. Das Laufzeitende findest du in deinem Vertrag.

Altverträge vor dem 1. März 2022

Für Verträge von vor dem 1. März 2022 gilt die alte Fassung des Gesetzes. Feste Verlängerungen sind dann möglich, höchstens um 1 Jahr. Die Kündigungsfrist kann bis zu 3 Monate betragen.

Bei 3 Monaten Frist zum 31.12.2026 war der 30.09.2026 der letzte Tag. Diese Frist ist verstrichen. Kündige trotzdem, am besten „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Lies in den Vertragsbedingungen nach, wie sich der Vertrag danach verlängert. Weitere Hilfen zu Verträgen und Geld findest du in den weiteren Ratgebern im Magazin.

Gesetzliche Kündigungsfristen 2026 im Überblick

Was seit 1. März 2022 gilt

Seit dem 1. März 2022 gelten neue Vorgaben für Verbraucherverträge mit regelmäßiger Leistung. Dazu zählen Abo-, Fitnessstudio-, Handy- und Streamingverträge. Die Erstlaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen.

Danach darf sich ein Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern, mit höchstens 1 Monat Frist. Eine automatische Verlängerung um ein weiteres festes Jahr ist nicht mehr zulässig.

Vertragsart Erstlaufzeit Frist zum Laufzeitende Frist nach Verlängerung
Fitnessstudio (ab 01.03.2022) höchstens 24 Monate höchstens 1 Monat höchstens 1 Monat
Zeitschriften-Abo (ab 01.03.2022) höchstens 24 Monate höchstens 1 Monat höchstens 1 Monat
Streaming mit Mindestlaufzeit (ab 01.03.2022) höchstens 24 Monate höchstens 1 Monat höchstens 1 Monat
Handy und Internet höchstens 24 Monate laut Vertrag 1 Monat, jederzeit (auch bei Altverträgen)
Sonstige Verträge vor 01.03.2022 (ohne Handy/Internet) laut Vertrag bis zu 3 Monate feste Verlängerung bis 1 Jahr möglich

Quelle: Verbraucherzentrale, Bundesnetzagentur, Abruf 22. Oktober 2026

Die Tabelle zeigt Höchstwerte. Dein Vertrag kann kürzere Fristen vorsehen.

Handy und Internet: eigener Stichtag

Bei Handy und Internet gilt ein eigener Stichtag: der 1. Dezember 2021. Die Erstlaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen.

Anbieter müssen vor Vertragsschluss auch einen Vertrag mit höchstens 12 Monaten Laufzeit anbieten. Ein stillschweigend verlängerter Vertrag ist jederzeit mit 1 Monat Frist kündbar. Das gilt auch für Altverträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit.

Dabei darf der Anbieter keine weiteren Kosten verlangen. Ausnahme ist der Wertersatz für Endgeräte, die du behältst.

Fitnessstudio, Zeitschrift, Streaming und Handy: Was gilt wo?

Fitnessstudio

Sporttasche und Hanteln stehen an der Wohnungstür
Symbolbild – KI-generiert

Die Erstlaufzeit im Fitnessstudio darf 24 Monate betragen. Kündigst du nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag ab dem 1. März 2022 nur noch auf unbestimmte Zeit, mit höchstens 1 Monat Frist. Bei älteren Verträgen sind feste Verlängerungen möglich, aber höchstens um 1 Jahr.

Eine Preiserhöhung gibt nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Die ordentliche Kündigung zum vereinbarten Zeitpunkt bleibt aber immer möglich.

Bei ernster, dauerhafter Erkrankung kann mit ärztlichem Attest eine außerordentliche Kündigung möglich sein. Die Arztpraxis muss dafür nur die Sportunfähigkeit bescheinigen. Kündige am besten innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis, denn maßgeblich ist der Eingang beim Studio. Ob das auf dich zutrifft, klären Arztpraxis und Verbraucherzentrale.

Zeitschriften-Abo

Stapel Zeitschriften und Smartphone auf einem Sofa
Symbolbild – KI-generiert

Ein Zeitschriften-Abo kündigst du grundsätzlich zum Ende der vereinbarten Mindestdauer. Bei älteren Verträgen kann die Frist bis zu 3 Monate betragen. Bei Verträgen ab dem 1. März 2022 sind es höchstens 1 Monat vor Ablauf der Laufzeit.

darf die Kündigungsfrist nicht länger als 1 Monat vor Ablauf der Laufzeit sein

Neue Abos lassen sich formlos widerrufen. Die Frist beträgt mindestens 14 Tage ab Erhalt der ersten Zeitschrift, nicht vor ordnungsgemäßer Belehrung. Seit dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen online eine digitale Widerrufsfunktion anbieten.

Streaming-Abos

Streaming-Abos mit Mindestlaufzeit fallen unter dieselben Regeln wie andere Verbraucherverträge. Netflix ist jederzeit kündbar, die Nutzung läuft bis zum Ende des Abrechnungszeitraums. Gekündigt wird im Konto über „Mitgliedschaft verwalten“, danach kommt eine Bestätigungsmail.

Abmelden oder die App löschen kündigt nicht. Diese Angaben stammen aus der englischsprachigen Netflix-Hilfe. Prüf sie zusätzlich in deinem Konto. Ein Gutscheinguthaben darf die Kündigung nicht aufschieben, und es darf bei Kündigung nicht verfallen.

Bei anderen Diensten stehen Laufzeit und Frist in deinen Vertragsunterlagen. Anleitungen gibt es für Netflix kündigen Schritt für Schritt und Spotify Premium kündigen.

Handy- und Internetvertrag

Die Frist zum Ende der Erstlaufzeit steht in den Vertragsunterlagen, auf der Rechnung oder im Online-Kundenkonto. Wer zu spät kündigt, dessen Vertrag verlängert sich in der Regel automatisch.

Ändert der Anbieter den Vertrag einseitig per AGB-Vorbehalt, gibt es ein Sonderkündigungsrecht ohne Frist und ohne Kosten. Du musst innerhalb von 3 Monaten nach der Information kündigen. Beendet ist der Vertrag frühestens, wenn die Änderung wirksam wird.

Die neuen Regeln helfen dir, haben aber Grenzen.

Vorteile
  • Höchstens 1 Monat Frist bei Neuverträgen
  • Verlängerung nur noch auf unbestimmte Zeit
  • Verlängerter Handyvertrag jederzeit mit 1 Monat kündbar
Nachteile
  • Altverträge: bis zu 3 Monate Frist
  • Fitnessstudio: Preiserhöhung ohne automatisches Sonderkündigungsrecht
  • Handy: Frist zum Ende der Erstlaufzeit steht nur im Vertrag

So kommt die Kündigung rechtzeitig an

Zugang zählt, nicht Absendedatum

Entscheidend ist der Zugang der Kündigung beim Anbieter, nicht das Datum auf dem Schreiben. Der Tag des Zugangs zählt bei der Fristberechnung nicht mit.

Die Kündigung ist erst wirksam, wenn sie beim Anbieter fristgerecht ankommt.

Per Einwurfeinschreiben oder Fax lässt sich der Zugang nachweisen. Nach einer Verlängerung bist du spätestens einen Monat nach Zugang der Kündigung aus dem Vertrag.

E-Mail, Einschreiben, Kündigungsbutton

In der Regel ist keine Unterschrift nötig, eine E-Mail genügt. Sichere trotzdem einen Nachweis, weil du im Zweifel den Zugang belegen musst. Schreib zusätzlich „bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ in die Kündigung und bitte um eine Bestätigung des Vertragsendes.

Online geschlossene Dauerverträge brauchen einen Kündigungsbutton. Er heißt „Verträge hier kündigen“ oder ähnlich eindeutig, die Bestätigung „jetzt kündigen“. Nach dem Klick wird vermutet, dass die Erklärung sofort zugegangen ist.

Nach § 312k BGB muss der Anbieter Inhalt, Zugangsdatum, Uhrzeit und Vertragsende sofort elektronisch bestätigen. Fehlt der Button, kannst du den betroffenen Vertrag nach dieser Vorschrift jederzeit ohne Frist kündigen. Wie das bei deinem Vertrag aussieht, klärt die Verbraucherzentrale.

So ergibt sich ein einfacher Ablauf.

  1. 1
    Vertrag prüfen
    Schau in Vertragsunterlagen, Rechnung oder Kundenkonto nach Laufzeitende und Kündigungsfrist.
  2. 2
    Kündigung formulieren
    Nenne das Datum 31.12.2026 und ergänze „bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
  3. 3
    Zugang sichern
    Nutze Einwurfeinschreiben, Fax oder eine E-Mail mit Nachweis.
  4. 4
    Button nutzen
    Bei Online-Verträgen auf „Verträge hier kündigen“ und dann „jetzt kündigen“ klicken.
  5. 5
    Bestätigung anfordern
    Lass dir das Vertragsende bestätigen und speichere die Antwort.

Kommt nach der Kündigung keine Antwort, hake nach, solange die Frist noch läuft.

Kündigungsfrist im Job: Kurz abgegrenzt

Ein Arbeitsverhältnis ist kein Verbrauchervertrag. Nach § 622 BGB beträgt die Grundkündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Deinen letzten Arbeitstag leitest du daraus nicht ab; im Einzelfall entscheidet dein Arbeitsvertrag.

Checkliste: Verträge zum Jahresende kündigen

Wer ohnehin Verträge ausmistet, findet im Magazin auch langfristig wirksame Spartipps. Mit dieser Liste bist du bis zum 30.11.2026 durch.

Wer alte Abos beendet, spart oft auch beim nächsten Vertrag. Bei neuen Angeboten lohnt sich der Preisalarm.

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Du bekommst eine Nachricht, sobald ein neuer Deal zu diesem Thema erscheint – kostenlos, jederzeit abbestellbar.

Häufige Fragen zu Kündigungsfristen zum Jahresende

Wann muss ich kündigen, wenn ich zum 31.12. kündigen will?

Bei Verträgen ab dem 1. März 2022 mit 1 Monat Frist muss die Kündigung spätestens am 30.11.2026 beim Anbieter eingehen. Bei Altverträgen mit 3 Monaten Frist war der 30.09.2026 maßgeblich, diese Frist ist verstrichen. Beim Handy steht die Frist zum Ende der Erstlaufzeit in deinen Vertragsunterlagen.

Wie lang sind die gesetzlichen Kündigungsfristen 2026?

Bei Verbraucherverträgen ab dem 1. März 2022 gilt höchstens 1 Monat, zum Ende der Erstlaufzeit und nach einer Verlängerung. Bei Altverträgen können es bis zu 3 Monate sein. Verlängerte Handy- und Internetverträge sind jederzeit mit 1 Monat Frist kündbar.

Zählt das Absendedatum oder der Zugang der Kündigung?

Der Zugang beim Anbieter zählt, nicht das Absendedatum. Der Tag des Zugangs zählt bei der Fristberechnung nicht mit.

Reicht eine Kündigung per E-Mail?

In der Regel ja, eine Unterschrift ist nicht nötig. Sichere trotzdem einen Nachweis wie ein Einschreiben, weil du im Zweifel den Zugang belegen musst.

Was gilt, wenn ich den Vertrag vor dem 1. März 2022 abgeschlossen habe?

Dann gilt die alte Fassung: feste Verlängerungen um höchstens 1 Jahr und eine Frist von bis zu 3 Monaten. Bei Handy und Internet gilt nach Ablauf der Mindestlaufzeit die 1-Monats-Frist, auch für Altverträge von vor dem 1. Dezember 2021.

Wann ist mein letzter Arbeitstag, wenn ich zum 31. kündige?

Das hängt von deinem Arbeitsvertrag ab. Die gesetzliche Grundfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Bei Zweifeln zu deinem konkreten Vertrag helfen deine Vertragsunterlagen und die Verbraucherzentrale weiter.

Leserfrage: Welchen Vertrag kündigst du zum Jahresende – und hast du schon eine Bestätigung bekommen? Schreib es in die Kommentare.

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Stand: 22. Oktober 2026·Nächste Prüfung: 21. November 2026·Erstveröffentlichung

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Nils
Nils

Hej, ich bin Nils, Gründer von EasyDealz. Seit 2009 jage ich Schnäppchen – erst für mich, dann für eine Community, die inzwischen täglich hier vorbeischaut. Im Magazin beantworte ich die Fragen, die beim Sparen immer wieder auftauchen: Was kostet ein Abo wirklich, welches Gerät lohnt sich in welcher Preisklasse, wie kündigt man ohne Ärger. Recherche und Entwurf entstehen mit KI-Unterstützung, veröffentlicht wird nur, was ich geprüft und freigegeben habe. Fehler gefunden oder einen besseren Deal? Schreib’s in die Kommentare.

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