Der Zug rollt mit Verspätung ein, der Anschluss ist weg, und die Laune sinkt mit jeder Durchsage. Eine Deutsche Bahn Reklamation bringt ab 60 Minuten Verspätung am Ziel 25 % des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten sind es 50 %. Beträge unter 4,00 € zahlt die DB nicht aus. Hier siehst du, ob für dich der Online-Antrag oder das Formular besser passt.

Das brauchst du vor dem Antrag
Ein Antrag braucht ein Ticket, einen Verspätungsnachweis und den richtigen Ansprechpartner. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2021/782 vom 29. April 2021.
Wann Anspruch besteht
Fahrgastrechte gelten für alle DB-Züge: S-Bahn, RB, RE, IRE, IC/EC, ICE und Nachtzüge. Für U-Bahn, Straßenbahn, Bus und Taxi gibt es keinen Anspruch.
Entscheidend ist die Verspätung am Zielbahnhof. Bei Hin- und Rückfahrkarte gilt der halbe Fahrpreis als Berechnungsgrundlage.
| Fahrkarte | Verspätung am Ziel | Entschädigung |
|---|---|---|
| Einzelfahrkarte | ab 60 Min. | 25 % des Fahrpreises |
| Einzelfahrkarte | ab 120 Min. | 50 % des Fahrpreises |
| Zeitkarte Fernverkehr | ab 60 Min. | 5,00 € (2. Kl.) / 7,50 € (1. Kl.) |
| Zeitkarte Nahverkehr | ab 60 Min. | 1,50 € (2. Kl.) / 2,25 € (1. Kl.) |
| BahnCard 100 | ab 60 Min. | 10,00 € (2. Kl.) / 15,00 € (1. Kl.) |
Quelle: Deutsche Bahn, Verbraucherzentrale Bundesverband, Abruf 6. November 2026
Bei mehreren Fahrkarten wird der Anspruch je Fahrkarte einzeln ermittelt. Mit nur einer Fahrkarte gilt er für die gesamte Reisekette, auch bei mehreren Bahnunternehmen.
Wann die DB ablehnen kann
Seit 7. Juni 2023 gibt es keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen, etwa großen Naturkatastrophen. Ein gewöhnliches Unwetter zählt nicht dazu, normale Herbststürme ebenso wenig.
Auch bei Verhalten Dritter behält sich die DB die Ablehnung vor, zum Beispiel bei Kabeldiebstahl, Polizeieinsätzen oder Bombenentschärfung. Gleiches gilt bei Verschulden des Fahrgastes. Bei Streik des Bahnpersonals bleibt der Anspruch bestehen.
Wer zuständig ist
Zuständig ist das Eisenbahnunternehmen, das dein Ticket ausgegeben hat. Meist erkennst du es am Logo. Das Servicecenter Fahrgastrechte leitet fremde Tickets weiter, direkt beim ausgebenden Unternehmen geht es aber schneller.
Bei Verbundtickets regelt jeder Verbund die Zuständigkeit selbst. Bei internationalen Tickets bearbeitet das verkaufende Unternehmen den Antrag.
Entschädigung beantragen: die Schritte
Diese fünf Schritte führen zur Entschädigung, ob du online oder per Post arbeitest.
- 1Verspätung dokumentieren und bestätigen lassenNotiere geplante und tatsächliche Ankunft. Zugbegleiter oder Kundenbetreuer bestätigen ab 60 Min. per Zangenabdruck. DB Information und Reisezentrum bestätigen per Barcode oder Stempel, wenn sie die Verspätung anhand der Daten prüfen können.
- 2Ticket und Zuständigkeit prüfenKläre, ob die DB dein Ticket ausgegeben hat und ob ein Ausschlussgrund vorliegt. Bei nur einer Fahrkarte zählt die Verspätung am letzten Ziel.
- 3Antrag stellenAm einfachsten geht es online im Kundenkonto auf bahn.de oder in der DB Navigator App, wenn das Ticket dort gekauft oder hinterlegt ist. Alternativ schickst du das Fahrgastrechte-Formular an DB Dialog GmbH, Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main, oder gibst es im Reisezentrum ab.
- 4Belege beilegenFahrkarte oder Kopie gehört dazu, ohne Preisaufdruck zusätzlich ein Kostennachweis. Bei Handy-Tickets reicht der A4-Ausdruck des PDFs. Bei Zusatzkosten kommen die Originalbelege dazu.
- 5Antwort abwartenIn der Regel meldet sich die DB binnen eines Monats per Post oder E-Mail. Bei Ablehnung legst du Widerspruch beim Servicecenter ein.
So findest du den Online-Antrag: Öffne „Meine Reisen“, in der App „Reisen“, dann „Vergangene Reisen“. Wähle die Reise und tippe auf „Entschädigung beantragen“, im Navigator über „Weitere Aktionen“. Danach folgt „Antrag jetzt stellen“. Fahrkarten musst du online nicht einreichen.
Das Formular bekommst du beim Zugpersonal, an DB Informationen, in DB Reisezentren und online als PDF. Eingetragen werden geplanter und tatsächlicher Reiseverlauf, dazu Bankverbindung, persönliche Daten und Unterschrift. Ein formloses Schreiben mit Anschrift, Reisedatum und Reiseverlauf genügt ebenfalls.

Zum Postweg passt der Lesetipp Porto-Änderungen für Briefe. Im Reisezentrum zahlt die DB sofort aus, wenn Verspätungsbestätigung und Originalfahrkarte vorliegen. Bei Zeitkarten, Kopien oder fehlender Bestätigung läuft es nur über das Servicecenter.
Zur Frist: Die EU-Verordnung sieht Beschwerden binnen 3 Monaten nach dem Vorfall vor. Die DB nimmt Anträge kulant auch später an und orientiert sich am Zeitraum von 12 Monaten. Verlass dich nicht auf diese Kulanz.
Zusatzkosten, Ticketrückgabe und Zeitkarten
Taxi, Hotel und Weiterreise
Zusatzkosten beantragst du beim Servicecenter Fahrgastrechte, mit Fahrkarte und Belegen. Bewahre die Originalbelege bis zum Abschluss auf.
Ein Taxi wird nur nachts erstattet: bei planmäßiger Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr und mindestens 60 Min. erwarteter Verspätung, bis zu 120,00 €. Das gilt auch, wenn die letzte Verbindung ausfällt und du dein Ziel sonst nicht bis 24 Uhr erreichst. Die Bahn darf dafür keine Alternative stellen und muss vor Ort unerreichbar sein.
Für ein Hotel erstattet die DB angemessene Übernachtungskosten, wenn die Weiterfahrt am selben Tag unzumutbar ist. Auch hier gilt: Die Bahn bietet keine Unterkunft an und ist nicht erreichbar.
Bei absehbarer Verspätung von mindestens 20 Min. am Ziel ist die Zugbindung aufgehoben. Du darfst einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nehmen. Bei erheblich ermäßigten Tickets wie dem Deutschland-Ticket gilt das nicht.
Informiert die Bahn nicht binnen 100 Min. nach planmäßiger Abfahrt über Weiterreisemöglichkeiten, darfst du mit anderen Bahnen oder dem Bus fahren. Taxi, Flugzeug und Privatabholung sind dann ausgeschlossen.
Ticket wegen Verspätung zurückgeben
Erwartest du 60 Min. Verspätung am Ziel, kannst du die Reise nicht antreten und erhältst den vollen Fahrpreis. Bei Abbruch unterwegs wird der nicht genutzte Streckenanteil erstattet. Kehrst du zum Ausgangsbahnhof zurück, gibt es den vollen Fahrpreis.
Reservierungsentgelt wird erstattet, wenn die Reservierung nicht zugeteilt, nicht bereitgehalten oder nicht nutzbar war. Wähle im Online-Antrag „Verspätung unter 60 Minuten“ und dann „Ich konnte meine Reservierung nicht nutzen“.
Zeitkarten und Pauschalen
Zeitkarten bringen ab 60 Min. Verspätung Pauschalen, insgesamt höchstens 25 % des Zeitkartenwerts. Verspätungen ab 20 Min. darfst du sammeln und gemeinsam einreichen, innerhalb der Geltungsdauer. Pro Verspätung brauchst du ein eigenes Formular, eine Kopie der Zeitkarte genügt.
Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung oder auf Wunsch als DB-Gutschein, der 1 Jahr gültig ist. Bei Fahrtabbruch am Startbahnhof und bei Taxi- oder Hotelbelegen gibt es nur Geld.
Mit diesen Punkten bist du auf der sicheren Seite.
Probleme und Lösungen
Der Button fehlt
Der Button „Entschädigung beantragen“ fehlt in drei Fällen: Das Reisedatum liegt in der Zukunft, für die Buchung wurde schon ein Antrag gestellt, oder das Ticket ist storniert.
Nach dem Absenden erscheint eine Fall-ID, auf Wunsch kommt eine E-Mail-Bestätigung. Im Kundenkonto siehst du nur, dass ein Antrag eingereicht wurde, aber keinen Bearbeitungsstand. Notiere die Fall-ID deshalb. Sind hochgeladene Belege unleserlich, reichst du die Originale per Post nach.
Antrag abgelehnt
Richte den Widerspruch direkt an das Servicecenter Fahrgastrechte, Telefon 030 586020920. Der Fall wird dann neu geprüft. Bleibst du mit dem Ergebnis unzufrieden, kannst du dich an eine Schlichtungsstelle wenden.
Allgemeine Beschwerde
Geht es nicht um Geld, sondern um Service, nutze das Kontaktformular „Kundendialog“ oder die Hilfe-Seite bahn.de/hilfe. Feedback ist auch im DB Navigator, im ICE Portal oder über QR-Codes an den Sitzen möglich. Mehr Hilfe findest du in den weiteren Anleitungen im Magazin.
Häufige Fragen zur Deutschen Bahn Reklamation
Welche Entschädigungen gibt es bei der DB?
Ab 60 Minuten Verspätung am Ziel gibt es 25 % des Fahrpreises, ab 120 Minuten 50 %. Dazu kommen im Nachtfall Taxikosten bis 120,00 € und angemessene Hotelkosten, wenn die Bahn keine Unterkunft stellt. Bei Abbruch der Reise wird der Fahrpreis erstattet.
Wo kann ich mich über die Deutsche Bahn beschweren?
Für allgemeine Beschwerden gibt es das Kontaktformular „Kundendialog“ und die Hilfe-Seite bahn.de/hilfe. Gegen eine Entscheidung zur Entschädigung legst du Widerspruch beim Servicecenter Fahrgastrechte ein.
Kann man bezahlte Bahntickets zurückgeben?
Wegen Verspätung ja: Bei erwarteten 60 Minuten Verspätung am Ziel bekommst du den vollen Fahrpreis, wenn du die Reise nicht antrittst. Bei Abbruch unterwegs wird der nicht genutzte Streckenanteil erstattet.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?
In der Regel kommt innerhalb eines Monats eine Rückmeldung per Post oder E-Mail. Die tatsächliche Dauer hängt von Komplexität und Antragsaufkommen ab.
Wie lange habe ich Zeit für den Antrag?
Die EU-Verordnung sieht Beschwerden binnen 3 Monaten nach dem Vorfall vor. Die DB nimmt Anträge kulant auch später an und orientiert sich am Zeitraum von 12 Monaten. Beantrage deshalb zügig.
Deine Erfahrung mit der DB
Leserfrage: Wie lief dein Entschädigungsantrag bei der DB – online, per Formular oder im Reisezentrum – und wie lange hat es gedauert? Schreib es in die Kommentare.
Recherche und Entwurf mit KI-Unterstützung, geprüft und freigegeben von Nils (Telegram). So arbeitet die Redaktion · Fehler gefunden? Schreib uns

